VL-Sparen leicht gemacht
Wie Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen clever anlegen
Zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber und dann noch Zulagen vom Staat oben drauf – wer lässt sich das freiwillig entgehen?
Sie bekommen Vermögenswirksame Leistungen (VL) und wissen nicht, wie Sie diese anlegen sollen?
Mit VL-Sparen können Sie schon mit kleinen monatlichen Sparbeträgen ein Vermögen aufbauen.

Ihre Vorteile
Darum VL-Sparen bei Atlantic Investment

VL-Rechner
Die Höhe Ihres VL-Anspruchs
… hängt nicht von der Höhe Ihres Gehalts ab. Die Leistungen stehen vielen angestellten Arbeitnehmern zu. Sie unterscheiden sich je nach Branche und Region und liegen zwischen 6,65 Euro und 40 Euro monatlich.
Die genaue Höhe wird meist über Tarifverträge, Arbeitsverträge oder durch den Arbeitgeber individuell geregelt.
Falls Sie sich bezüglich Ihres Anspruchs unsicher sind, fragen Sie doch direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach.
So einfach starten Sie mit dem VL-Sparen
1. Haben Sie Anspruch auf VL?
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben. Viele Arbeitgeber zahlen bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zum Gehalt. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
2. Fonds/ETF auswählen
Wählen Sie aus über 2.500 VL-fähigen Fonds den passenden für Ihren VL-Sparplan aus. Zudem haben wir Ihnen eine Übersicht der am häufigsten gekauften VL-Fonds unserer Kunden erstellt.
3. Sparziel erreichen
Nach der Eröffnung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. In den nächsten sechs Jahren überweist Ihr Arbeitgeber die VL-Beiträge. Nach max. einem Jahr Ruhezeit können Sie frei über das Angesparte verfügen.
Über 2.800 Euro ansparen
Eine attraktive Möglichkeit für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen sind Fondssparpläne (Beispielrechnung). Denn Fonds und ETFs bieten die Chance auf eine hohe Rendite, sofern man bereit ist, auch Risiken in Kauf zu nehmen. Insbesondere sind ETFs eine kostengünstige Alternative zu Bausparverträgen, Lebensversicherungen oder Banksparplänen.
Clever Sparen
Sie benötigen Ihr Erspartes nicht nach sieben Jahren? Lassen Sie es weiterhin investiert und nutzen Sie die Möglichkeit, mit aufeinanderfolgenden VL-Verträgen ein Vermögen aufzubauen, das Sie dann z. B. für Ihre Altersvorsorge nutzen können.
FAQ zum VL-Sparen
Vermögenswirksame Leistungen: Was ist das?
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Wie der Name schon verrät, sollen sie zur Vermögensbildung beitragen und werden zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt (arbeitsrechtlich sind sie Bestandteil des Lohns oder Gehalts).
Zahlreiche Arbeitnehmer und auch Auszubildende sowie Beamte, Richter, Soldaten haben Anspruch auf VL. Teilzeitbeschäftigte erhalten VL, wenn auch oft nur anteilig. Berufseinsteiger haben häufig erst nach ihrer Probezeit einen Anspruch auf VL.
Je nach Tarifvertrag, betrieblicher Vereinbarung oder Arbeitsvertrag beteiligt sich der Arbeitgeber an einer der VL-Anlageformen wie z. B. einem Fondssparplan mit einer Sparrate von bis zu 40 Euro monatlich und maximal 480 Euro im Jahr.
Falls der Ihnen zustehende Betrag geringer ist, können Sie die Sparrate auch selbst bis zu diesem Betrag aufstocken. Es lohnt sich also, beim Arbeitgeber nach Vermögenswirksamen Leistungen zu fragen.
Staatliche Förderung
Wer erhält die staatliche Förderung?
Der Staat fördert VL-Fondssparpläne durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Arbeitnehmer (einschließlich Heimarbeitnehmer) sowie Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die VL-Leistungen erhalten, können förderberechtigt sein.
Um die Förderung vom Staat zu erhalten, muss im Falle eines Fondssparplans das zu versteuernde Einkommen der oben genannten Personengruppen unterhalb folgender Grenzen liegen: 40.000 Euro bei Ledigen, 80.000 Euro bei Ehepaaren.
Egal ob Sie zulagenberechtigt sind oder nicht – mit einem VL-Fondssparplan können Sie einen zusätzlichen Grundstock zu Ihrer privaten Altersvorsorge bilden.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die staatliche Förderprämie liegt bei 20 % der jährlichen VL-Einzahlungen in einen Fondssparplan. Bis zu maximal 400 Euro pro Jahr werden staatlich gefördert, d. h., Sie erhalten vom Staat eine Prämie von bis zu 80 Euro im Jahr.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Mit der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt.
Wann erfolgt die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage?
Das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen läuft bei Bausparverträgen und Fondssparplänen grundsätzlich über sieben Jahre (Sperrfrist). Kündigen Sie innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist, so verlieren Sie die Ansprüche auf die staatliche Bezuschussung. Nach Ablauf der Sperrfrist überweist der Staat die Sparzulage zum Sparvertrag für die förderungsberechtigten Jahre.
Arbeitgeberinformation
Sie erhalten die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber mit der Depoteröffnungsbesätigung per Post von uns zugesendet. Zudem hinterlegen wir sie auch in Ihrem Online-Postkorb im Dokument "Eröffnungsbestätigung" (Depot-/Kontostatus). So können Sie bei einem Wechsel des Arbeitgebers einfach darauf zugreifen.
Die Bescheinigung geben Sie ergänzt um die Höhe Ihres VL-Sparbetrags an Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie selbst etwas zuzahlen, können Sie das ebenfalls ergänzen (max. 40 Euro im Monat). Ihr Arbeitgeber wird die Sparraten dann monatlich direkt auf Ihren VL-Sparvertrag überweisen.
Zahlungen & eigene Einzahlungen
Mindestsparrate
Für VL-Verträge haben wir keine Mindestsparrate. Auch kleinere VL-Beträge z. B. in Höhe von 6,65 Euro können bei uns angelegt werden.
Zahlungen vom Arbeitgeber
Die Vermögenswirksamen Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber zum Kauf von Fondsanteilen auf das in der Arbeitgeberbescheinigung angegebene Konto überwiesen. Die Überweisung muss nicht in festen Raten erfolgen.
Eigene Zahlungen
Im Jahr können bis zu 480 Euro vermögenswirksam angelegt werden. Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber weniger zahlt, können Sie den Betrag selbst auf bis zu 40 Euro im Monat aufstocken. Dieser Betrag wird ebenfalls direkt vom Gehalt einbehalten und auf Ihren VL-Sparplan überwiesen. Über das Online-Banking können Sie jederzeit die Entwicklung Ihres VL-Fondssparplans beobachten.
Ausbleibende Zahlungen
Wenn der Arbeitgeber für ein volles Kalenderjahr keine Zahlungen leistet und die Erträge nicht wiederangelegt werden, gilt der VL-Vertrag als unterbrochen. Für nach Vertragsunterbrechung eingehende Zahlungen beginnt dann die Sperrfrist neu zu laufen.
Laufzeit & Verfügbarkeit
Laufzeit
Der Anlagezeitraum wird durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Demzufolge dürfen Sie grundsätzlich innerhalb von sieben Jahren nicht über die Vermögenswirksamen Leistungen verfügen, ohne den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Die Laufzeit eines VL-Sparplans beträgt insgesamt sieben Jahre (Sperrfrist). Sechs Jahre wird in den Vertrag eingezahlt (Ansparphase), daraufhin folgt maximal ein Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss (Ruhephase).
Verfügbarkeit
Nach Ablauf der 7 Jahre werden die Fondsanteile als „freie“ Anteile in Ihrem Depot verwahrt. Sie können die Anteile in Ihrem Depot belassen und als Grundlage für Ihren weiteren Vermögensaufbau nutzen oder frei über das Geld verfügen und den Zeitpunkt der Auszahlung selbst bestimmen.
Wenn Sie einen Folgevertrag abschließen oder sich durch weitere Zahlungen Ihres Arbeitgebers ein Folgevertrag aktiviert hat, unterliegen lediglich die im Rahmen des Folgevertrags neu angelegten Anteile der gesetzlichen Sperrfrist.